Volksinitiative zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung im politischen Prozess
Um die komplizierten Regelungen und außerordentlich hohen Hürden für erfolgreiche direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt zu ändern, hat die Partei dieBasis, Landesverband Sachsen-Anhalt eine Volksinitiative gestartet.
Beginnend mit dieser Volksinitiative soll über mehrere Stufen die Landesgesetzgebung zur direkten Demokratie durch einen Volksentscheid verbessert werden.
Nehmen wir einmal die außerordentlich hohen Hürden des derzeitigen Verfahrens, wird direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt in Zukunft leichter durchzuführen sein. Damit hätten wir alle im Land bessere Möglichkeiten, die verschiedensten Themen selbst zu entscheiden. Schaffen wir uns also zuerst gemeinsam angemessene Voraussetzungen für direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt! Bitte beteiligen Sie sich an dieser Volksinitiative. Wir müssen die Sachen selbst in die Hand nehmen.
Auf Bundesebene ist direkte Demokratie bisher nicht möglich. Deutschland hält diesbezüglich in Europa die rote Laterne.
In Sachsen-Anhalt ist direkte Demokratie zum Teil möglich. Gesetzlich ist das in der Landesverfassung, im Volksabstimmungsgesetz sowie in der Volksabstimmungsverordnung geregelt. Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen sind davon allerdings ausdrücklich ausgenommen. Hier ein kurzer Überblick über die Instrumente direkter Demokratie, die derzeit in Sachsen-Anhalt auf Landes- und Kommunalebene möglich sind.
Direkte Demokratie auf Landesebene
Volksinitiative
Um ein Anliegen, das in der Zuständigkeit des Landes liegt auf die Tagesordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt zu bringen, kann eine Volksinitiative gestartet werden. Dafür sind mindestens 30 000 Unterschriften von Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt erforderlich.
Volksbegehren
Der Antrag für ein Volksbegehren hat einen konkreten Gesetzentwurf zum Gegenstand und muss von mind. 6 000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Nach der Genehmigung des Volksbegeh-rens durch die Landesregierung müssen innerhalb von sechs Monaten Unterschriften von mindestens sieben Prozent aller Wahlberechtigten gesammelt werden, damit der Landtag darüber berät und ent-scheidet.
Volksentscheid
Zu einem Volksentscheid kommt es, wenn der Landtag ein Volksbegehren ablehnt. Der Gesetzentwurf ist durch den Volksentscheid angenommen, wenn bei der Abstimmung die Mehrheit für den Antrag stimmt und dabei mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt haben. Bei Verfassungsänderungen muss eine Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden und gleichzeitig müssen 50 Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt haben.
Direkte Demokratie auf Kommunalebene
Direkte Demokratie ist auf Kommunalebene in Sachsen-Anhalt weitgehend möglich und im Kommunalverfassungsgesetz geregelt.
Einwohnerantrag
Damit sich die jeweilige kommunale Vertretung mit einem Anliegen der Bürger befasst, muss ein Einwohnerantrag von mindestens drei Prozent der Stimmberechtig-ten unterzeichnet sein.
Bürgerbegehren
Damit die Bürger in einer Sache selber entscheiden können, muss das Bürgerbegehren von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Bestimmte Themen, z.B. Bauleitplanung sind ausgeschlossen.
Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist im Sinne der Antragstellung erfolgreich, wenn eine Mehrheit zustimmt und gleichzeitig mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zugestimmt haben.
Sammeln Sie Unterschriften für die Vereinfachung direkter Demokratie in Sachsen-Anhalt!