Wir sind die Basisdemokratische Partei Deutschland, unser Kreisverband im Saalekreis wurde am 10.4.2021 gegründet. Die Basis vereint Menschen, die in Frieden und Freiheit leben und miteinander bessere Entscheidungen treffen möchten. Wir stellen wichtige Fragen, die viele Menschen bewegen und sehen die heutigen Herausforderungen als Chance, unser Land und unsere Gesellschaft demokratischer und menschlicher zu gestalten. Wir verstehen uns als neue Volkspartei und sind Teil einer weltweiten Bewegung für Demokratie, Frieden und Freiheit.
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Liebe Mitglieder im KV SK, liebe Freunde,
voraussichtlich im Mai 2024 werden in Sachsen-Anhalt die nächsten Kommunalwahlen, gemeinsam mit der Europawahl, stattfinden. Den genauen Termin muss der Landtag noch beschließen. In den 14 Einheitsgemeinden im Saalekreis und in der Verbandsgemeinde Weida-Land werden die Stadt- bzw. Gemeinderäte sowie der Kreistag für die nächsten 5 Jahre gewählt, ebenso die zahlreichen Ortschaftsräte. Zeitgleich findet die Europawahl statt. Für uns als Basisdemokraten ist diese Kommunalwahl eine Chance, damit zu beginnen, unsere Vorstellungen von Basisdemokratie auf kommunaler Ebene in die Praxis umzusetzen.
Wir stellen uns deshalb das Ziel, möglichst viele Mandate in den Stadt- bzw. Gemeinderäten sowie im Kreistag des Saalekreises zu gewinnen. Darauf wollen wir uns 2024 konzentrieren, aber noch nicht auf die Wahl der Ortschaftsräte, die ohnehin wenig Entscheidungskompetenzen haben. Um unser Ziel zu erreichen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung möglichst vieler Mitglieder sowie parteiloser Bewerber. Der Koordinierung unserer Aktivitäten dient dieser Leitfaden, der in den nächsten Monaten weiter fortgeschrieben und konkretisiert werden soll.
Bereits 2022 haben wir im KV SK eine ständige Arbeitsgruppe „Wahlen“ gegründet, die bereits Vorarbeiten geleistet und sich zwischenzeitlich auch mit dem SV Halle vernetzt hat. Denn für fast alle Mitglieder ist die Organisation von Kommunalwahlen in eigener Regie Neuland. Wir müssen deshalb aufpassen, dass wir keine Formfehler machen.
Auf kommunaler Ebene werden viele wichtige Angelegenheiten entschieden, die unser tägliches Leben maßgeblich beeinflussen. Beispielsweise: die Zuständigkeit ür sämtliche Kindereinrichtungen, für sämtliche Schulgebäude (nicht jedoch für den Lehrbetrieb), für alle Gemeinde- und Kreisstraßen, für Ordnung und Sicherheit, für Flächennutzungs- und Bebauungspläne, für kulturelle Veranstaltungen und Bibliotheken, für den Katastrophenschutz, für Wirtschaftsförderung, usw. Wichtigste rechtliche Säule der kommunalen Selbstverwaltung in SA ist das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.6.2014. Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Verbandsgemeinden.
1. Immer wieder werden wir gefragt: „Was für ein Programm hat die Basis?“ Dazu ist zu sagen, dass wir bewusst keine Partei sein wollen, die sich selber irgendwelche Programmpunkte für die nächsten 5 Jahre „im stillen Kämmerlein“ ausdenkt. Wir verstehen uns vielmehr als Partei und Bewegung all derjenigen, die endlich in Deutschland wirkliche Demokratie auf friedlichem und legalem Wege durchsetzen wollen. Demokratie heißt für uns immer „Herrschaft des Volkes“ und niemals „Herrschaft von Parteien“. Dementsprechend ist es unser permanentes Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger im Saalekreis zukünftig so weit wie möglich selber bestimmen können, wie sie leben wollen. Auf ein herkömmliches Wahlprogramm wollen wir deshalb verzichten.
2. Wie wollen wir „Selbstbestimmung“ erreichen? Bereits 2022 hat unser Landesverband die Volksinitiative „Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt: Jetzt!“ gestartet. Durch das Sammeln von Unterschriften wollen wir Druck auf den Landtag ausüben, damit in SA endlich die bürokratischen Hürden für Volksgesetzgebung auf Landes- und kommunaler Ebene deutlich gesenkt werden. Diese bürokratischen Hürden haben alleine die Parteien zu verantworten, welche jetzt im Landtag von SA sitzen. Seit 1990 hat es in SA deshalb noch nicht einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid gegeben, in den Kommunen findet lediglich alle 76 Jahre ein erfolgreicher Bürgerentscheid statt. Aber nicht nur die direkte, sondern auch die repräsentative Demokratie stellen wir uns anders vor. Unsere Abgeordneten in den Stadt- und Gemeinderäten sowie im Kreistag werden sich immer als Interessenvertreter der Bürger, also als „Volksvertreter“ verstehen. Alles, was unseren Bürgern nützt, wollen wir unterstützen, ganz egal von wem dieser Antrag kommt, also pragmatisch und ohne „parteipolitische Scheuklappen“. Um als Volksvertreter im Interesse der Bürger agieren zu können, wollen wir vielfältige Formen der Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung, wie beispielsweise Online Plattformen, Bürgerforen, Bürgertelefon, Abgeordnetensprechstunden, usw. organisieren und anbieten.
3. Um bei den Kommunalwahlen 2024 erfolgreich sein zu können, ist es wichtig, dass wir möglichst in allen 14 Einheitsgemeinden, in der Verbandsgemeinde Weida- Land sowie in den 4 Wahlbereichen zur Kreistagswahl (Siehe Anlagen 1 und 2) mit zahlreichen Bewerbern antreten. Jedes Mitglied ist deshalb aufgerufen, selber zu kandidieren und darüber hinaus parteilose Bewerber zu gewinnen, die sich auch für mehr Basisdemokratie engagieren wollen. Je mehr Bewerber, desto besser, denn alle Stimmen kommen am Ende unserer Liste zu Gute. Mandate werden dann in der Reihenfolge vergeben, wie viele Stimmen jeder einzelne Bewerber bekommen hat. Wenn ein Bewerber aus irgendeinem Grunde sein Mandat dann nicht annehmen kann, rückt automatisch der nächste Bewerber nach. Es gilt keine 5 Prozent Sperrklausel. Das erhöht natürlich unsere Chancen.
4. Das Wahlverfahren ist im Kommunalwahlgesetz für das Land SA (KWG LSA) vom 27.2.2004 geregelt. Besonders die §§ 21 bis 28 sind hierbei wichtig. Danach darf die Höchstzahl der Bewerber auf einem Wahlvorschlag die Zahl der zu wählenden Vertreter um maximal 5 übersteigen. Unsere Wahlvorschläge müssen spätestens am 69. Tag vor der Wahl um 18 Uhr beim jeweiligen Gemeinde- bzw. beim Kreiswahlleiter komplett eingereicht werden. Entsprechende Formblätter bekommen wir vom jeweiligen Wahlleiter in den Gemeinden bzw.im Landkreis. Der Wahlvorschlag muss enthalten:
a) Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung eines jeden Bewerbers.
b) den Namen der Partei und
c) Wahlgebiet und Wahlbereich, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt worden ist.
5. Unser Landesverband muss spätestens am 97. Tag um 18 Uhr vor der Wahl dem Landeswahlleiter unsere Beteiligung an der Kommunalwahl anzeigen. Der Landeswahlausschuss wird dann die Parteieigenschaft feststellen und unsere Partei zur Wahl zulassen.
6. Im Unterschied zu den 14 Einheitsgemeinden im SK, die jeweils ein einziges Wahlgebiet umfassen und wo deshalb auch nur ein Stadt- bzw. Gemeinderat gewählt wird, wird in der Verbandsgemeinde Weida-Land sowohl ein Verbandsgemeinderat für das gesamte Verbandsgebiet, als auch ein Gemeinderat pro Mitgliedsgemeinde gewählt. Näheres zur Verbandsgemeinde könnt Ihr im Kommunalverfassungsgesetz §§ 89 bis 97 nachlesen.
7. Da wir gegenwärtig noch keine Ortsverbände haben, ist die Hauptversammlung des KV SK für alle Wahlvorschläge für Stadt- bzw. Gemeinderäte sowie für den Kreistag als „Aufstellungsversammlung“ zuständig. Alle anwesenden und wahlberechtigten Mitglieder wählen die Bewerber für alle Wahlvorschläge namentlich und in einer sich aus der Anzahl ihrer Stimmen ergebenden Reihenfolge in geheimer Wahl. Dazu muss gemäß Satzung fristgerecht eingeladen und ein vorschriftsmäßiges Protokoll erstellt werden, das gemeinsam mit unseren Wahlvorschlägen eingereicht wird.
8. Jeder Bewerber darf nur in einer einzigen Gemeinde sowie in einem einzigen der 4 Wahlbereiche des Landkreises kandidieren. Der Wohnort des Bewerbers ist lediglich anzuzeigen, jedoch keine Bedingung für eine Kandidatur. Bewerber müssen entweder Mitglieder oder parteilos sein.
9. Als neue Partei brauchen wir für unsere Wahlvorschläge wieder Unterstützungsunterschriften von mindestens 1 Prozent aller Wahlberechtigten bei der letzten Neuwahl der jeweiligen Vertretung, jedoch maximal 100 pro Wahlvorschlag. Die Unterstützer müssen unbedingt im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben und dürfen jeweils nur 1 Wahlvorschlag unterzeichnen.
10. Unsere wichtigste Aufgabe 2023 ist die Gewinnung möglichst zahlreicher Bewerber für unsere Wahlvorschläge in den Gemeinden sowie im Landkreis. Unsere AG Wahlen wird die Koordinierung im SK übernehmen und Euch bei allen Fragen und Formalitäten unterstützen. Dazu ist es erforderlich, pro Gemeinde bzw. pro Wahlbereich im Landkreis jeweils einen Wahlkreiskoordinator zu benennen. Ein Wahlkreiskoordinator kann sich ggf. gleichzeitig um eine Gemeinde sowie einen Wahlbereich im Landkreis kümmern. Ansprechpartner für alle Wahlkreiskoordinatoren ist Hans-Dieter Weber (Mail:
11. Mit der Sammlung von Unterschriften für unsere Volksinitiative wollen wir in der Öffentlichkeit weiterhin präsent sein. Der Landesverband wird uns dazu noch einen Flyer zur Verfügung stellen.
12. So wie bereits 2022 begonnen, wollen wir bis zur Kommunalwahl 2024 regelmäßig Info-Stände organisieren. In Merseburg starten wir wieder im März 2023 mit jeweils 2 Info-Ständen pro Monat. Die Info-Stände und die sich dabei ergebenden Gespräche mit Bürgern wollen wir auch zur Gewinnung parteiloser Bewerber nutzen.
Eure AG Wahlen im KV SK (Tobias Otto, Georg Theis und Hans-Dieter Weber) Stand: Januar 2023
Gemeinderatswahlen im SK
1. Einheitsgemeinde (EG) Bad Dürrenberg (11.400 EW) (Bad Dürrenberg, Nempitz, Oebles-Schlechtewitz, Tollwitz)
2. EG Bad Lauchstädt (8.700 EW) (Bad Lauchstädt, Delitz am Berge, Klobikau, Milzau, Schafstädt)
3. EG Braunsbedra (10.500 EW) (Braunsbedra, Frankleben, Großkayna, Krumpa, Roßbach)
4. EG Kabelsketal (8.800 EW) (Kabelsketal, Dieskau, Dölbau, Gröbers, Großkugel)
5. EG Landsberg (15.000 EW) (Landsberg, Braschwitz, Hohenthurm, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf)
6. EG Leuna (13.900 EW) (Leuna, Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen)
7. EG Merseburg (33.800 EW) (Merseburg, Beuna, Geusa, Blösien, Atzendorf, Zscherben, Meuschau, Trebnitz)
8. EG Mücheln (8.600 EW) (Mücheln, Branderoda, Gröst, Langeneichstädt, Oechlitz, Wünsch)
9. EG Petersberg (9.400 EW) (Petersberg, Brachstedt, Gutenberg, Krosigk, Kütten, Morl, Nehlitz, Ostrau, Sennewitz, Teicha, Wallwitz)
10. EG Querfurt (10.400 EW) (Querfurt, Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach, Ziegelroda)
11. EG Salzatal (11.400 EW) (Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz, Zappendorf)
12. EG Schkopau (10.900 EW) (Schkopau, Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Wallendorf)
13. EG Teutschenthal (12.800 EW) (Teutschenthal, Angersdorf, Dornstedt, Holleben, Langenbogen, Steuden, Zscherben)
14. EG Wettin-Löbejün (9.800 EW) (Brachwitz, Döblitz, Dößel, Domnitz, Gimnitz, Löbejün, Nauendorf, Weutz-Lettewitz, Pfötz, Rothenburg, Wettin)
15. Verbandsgemeinde (VG) Weida-Land (7.700 EW) Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Schraplau, Steigra)
Kreistagswahl im Saalekreis Wahlbereich
1: (EG Merseburg, EG Braunsbedra) Wahlbereich
2: (EG Bad Dürrenberg, EG Schkopau, EG Kabelsketal, EG Leuna) Wahlbereich
3: (EG Landsberg, EG Petersberg, EG Wettin-Löbejün, EG Salzatal) Wahlbereich
4: (EG Bad Lauchstädt, EG Mücheln, EG Querfurt, EG Teutschenthal, VG Weida-Land)
Auf kommunaler Ebene werden viele wichtige Angelegenheiten entschieden, die unser tägliches Leben maßgeblich beeinflussen. Beispielsweise sind die Kommunen zuständig für sämtliche Kindereinrichtungen, für sämtliche Schulgebäude (nicht jedoch für den Lehrbetrieb), für alle Gemeinde- und Kreisstraßen, für Ordnung und Sicherheit, für die Bauleitplanung, für kulturelle Veranstaltungen sowie Bibliotheken, für den Katastrophenschutz und für die kommunale Wirtschaftsförderung.
Alle wichtigen politischen Entscheidungen in den Kommunen werden von den Volksvertretern im Kreistag sowie in den Stadt- und Gemeinderäten getroffen. Sie beschließen beispielsweise den kommunalen Haushaltsplan, also sämtliche Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsjahr, damit auch den Stellenplan der Kommune sowie die Investitionen. Sie entscheiden darüber, an wen die Kommune Aufträge vergeben darf und in welchen Angelegenheiten die Bürger selber entscheiden sollen. Der Landrat und die Bürgermeister sind ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig und per Ratsbeschluss können in begründeten Fällen sogar Abwahlverfahren gegen sie eingeleitet werden.
Auch wenn Sie parteilos sind, besteht für Sie die Möglichkeit einer Kandidatur.
Der 2020 gegründeten Basisdemokratischen Partei Deutschland, dieBasis, ist es ein Grundanliegen, die Bürger mehr als bisher direkt in die Politik einzubeziehen, sie selber entscheiden zu lassen, wie sie leben wollen und wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden. Deshalb bietet dieBasis gerade auch parteilosen Bürgern die Möglichkeit, bei den Kommunalwahlen auf ihren Kandidatenlisten im Saalekreis anzutreten und dennoch auch zukünftig parteilos zu bleiben. Wenn Sie daran Interesse haben, kontaktieren Sie uns.
Internet: www.diebasis-saalekreis.de
Telefon: 0172 3948861 (Hans-Dieter Weber)
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